Nicht mehr zurück in die Altenpflege?



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  23. Eintrag von am 07.06.2007 - Anzahl gelesen : 52  
  Nicht mehr zurück in die Altenpflege?  
  0Ich war vor Kurzem in einer Schmerzklinik stationär zur Schmerzbehandlung und Reha. Dort wurde bei mir Spondyarthrose L5/S1 Spondylosteochondrose L4 L%,Bandscheibenprotrusion L3/l4 und L4/L5 und eine Spinalenge L3/4 sowie eine Osteporose. Dort sagte man mir das ich in der Altenpflege nicht mehr arbeiten darf. Bin 52 Jahre seit Januar krank geschrieben. Jetzt stehe ich ratlos da und weiss nicht wie es weiter geht. An wen ich mich wenden soll, reicht es in Rente zu gehen? Wer kann mir Ratschläge geben an wen ich mich wenden kann? Moni  
  5. Antwort von am 08.06.2007  
  Moni,
einen Gleichstellungsantrag kannst Du beim Arbeitsamt stellen, ab 30 % einer Behinderung und das wäre bei Dir ja gegeben. Es geht im wesentlichen um die Sicherung des Arbeitsplatzes. Arbeitgeber die viele Mitarbeiter beschäftigen haben auch manchmal eine Schwerbehindertenbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragte die das mit einem regelt.
Viel Erfolg und alles Gute für Dich-F.
 
  4. Antwort von am 08.06.2007  
  C.,

vielen Dank für deine gut gemeinten Ratschläge. Gerne würde ich wissen,wo man diesen Gleichstellungsantrag macht? An wen man sich wendet?
Vielen Dank im Voraus, Moni52
 
  3. Antwort von am 08.06.2007  
  B., vielen Dank für deine Ratschläge. Vor kurzen rief mich meine Heimleiterin an und erkundigte sich nach mir. Ich erzählte ihr von meinen Diagnosen. Sie war sehr bestürzt und sagte, ich solle auf keinen Fall kündigen, wenn es mir besser geht solle ich kommen und mit ihr nach Lösungen suchen. 1 Woche war ich nach der 2. Facetteninfiltiation schmerzfrei, jetzt bauen sich die Schmerzen wieder auf. Einen Behindertenausweis habe ich schon mit 30. Ich werde einen Verschlechterungsantrag stellen. Wollte nur noch abwarten, da ich noch zu einer Pyschologin wollte. In der Klinik war ich auch bei einer, die hat eine Depression festgestellt. Dem bin ich vor kurzen beigetreten, den Tipp gab man mir in der Klinik. Meine Krankenkasse sprach evtl. von einer Kur sonst nichts. Mit der BfA werde ich dann wohl Kontakt aufnehmen. Ich drücke dir die Daumen, dass Dein Antrag positiv ausfällt. Mit freundlichen n Moni  
  2. Antwort von am 07.06.2007  
  Moni,
wie B. schreibt solltest du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Bis zur Entscheidung über deinen Antrag beim Versorgungsamt kannst du einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Es dauert ja oft sehr lange bis die Anträge bearbeitet sind. Wenn du diese Gleichstellung beantragst wirst du in dieser Zeit behandelt als ob du schwerbehindert wärst. Das ist oft sehr wichtig, wenn es um den Arbeitsplatz geht. Eine Mitgliedschaft bei einem Sozialverband z.B. dem ist sehr zu empfehlen.

C.
 
  1. Antwort von am 07.06.2007  
  Moni,
frag doch bei Deinem Arbeitgeber nach ob er Dich nicht auf einer anderen Station einsetzen kann z.B. als Stationshilfe. Schwere Leute heben, das wirst du nicht mehr machen können. Aber bevor du fragst stelle bitte beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung. Solange der Antrag läuft kannst du nicht so ohne weiteres entlassen werden. In diesem Antrag musst Du alles angeben, was dir fehlt, auch Brillenträgerin oder Depressionen. Einfach alles :-)

Beratung wie es nun weitergeht bekommst du bei Deiner gesetzl. Krankenkasse oder in der Rentenversicherung.

Ich, bin 54 J. bekam von meiner Rentenversicherung die Auskunft, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, auch wenn ich bis zum Sozialgericht gehen muss. Jetzt wurde sie mir abgelehnt. Deshalb habe ich jetzt Widerruf eingereicht mit Hilfe des . Mal schauen was rauskommt.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen
von B.
 




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Stand : 09.06.2007 12:06:55
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